
Gründerinnenprämie in Sachsen: Ein Sprungbrett für Unternehmerinnen
Gründerinnenprämie in Sachsen: Ein Sprungbrett für Unternehmerinnen
In einer Welt, in der Gleichberechtigung und Diversität in der Wirtschaft immer wichtiger werden, setzt Sachsen ein starkes Zeichen.
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Mit der ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie bietet der Freistaat ein innovatives Förderprogramm, das Frauen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet und dabei besondere Lebensumstände berücksichtigt.
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Redaktion Rim Bitzer-Melhem

In einer Welt, in der Gleichberechtigung und Diversität in der Wirtschaft immer wichtiger werden, setzt Sachsen ein starkes Zeichen.
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Mit der ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie bietet der Freistaat ein innovatives Förderprogramm, das Frauen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet und dabei besondere Lebensumstände berücksichtigt.
Redaktion Rim Bitzer-Melhem

In einer Welt, in der Gleichberechtigung und Diversität in der Wirtschaft immer wichtiger werden, setzt Sachsen ein starkes Zeichen. Mit der ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie bietet der

Freistaat ein innovatives Förderprogramm, das Frauen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet und dabei besondere Lebensumstände berücksichtigt.
Redaktion Rim Bitzer-Melhem
Was bietet die Gründerinnenprämie
Die finanzielle Unterstützung ist beeindruckend:
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1. Ein Lebensunterhaltszuschuss von 1.320 Euro monatlich für ein halbes Jahr
2. Ein Sozialversicherungszuschuss von 300 Euro monatlich für bis zu 15 Monate
3. Ein Kinderbonus von 140 Euro monatlich für Mütter mit betreuungspflichtigen Kindern
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Diese Förderung kann den entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Wer kann die Prämie beantragen?
Das Programm richtet sich an volljährige Frauen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen, die ein Unternehmen im Haupterwerb gründen möchten. Besonders im Fokus stehen Gründerinnen mit:
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1. Migrationshintergrund
2. Alleinerziehendenstatus
3. Berufsrückkehr nach Kinderbetreuung
4. Geringen Einkünften (unter 2.500 Euro brutto in den letzten 12 Monaten)
5. Plänen für eine gemeinwohlorientierte Gründung
Voraussetzungen für die Förderung
Um die Gründerinnenprämie zu erhalten, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
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1. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein, mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
2. Gründerinnen müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unternehmensführung nachweisen.
3. Eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist erforderlich.
Mehr als nur finanzielle Unterstützung
Die Gründerinnenprämie ist mehr als nur ein finanzielles Hilfsmittel. Sie zielt darauf ab, die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit zu stärken und die Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie zu unterstützen. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung in der Wirtschaft und fördert die Vielfalt in der sächsischen Unternehmenslandschaft.
Für Frauen in Sachsen, die den Traum von der eigenen Firma hegen, könnte die Gründerinnenprämie der Schlüssel zum Erfolg sein. Sie bietet nicht nur finanzielle Sicherheit in der kritischen Anfangsphase, sondern auch die Anerkennung und Unterstützung, die Gründerinnen verdienen.
HINWEIS: Im Moment ist das Bewilligungsgeschehen aufgrund einer verzögerten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ausgesetzt. Mehr Informationen hierzu findest du, wenn du den Button anklickst:
